Tipps zur
Gründung eines Fotoclubs

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Überlegungen vor der Gründung eines Fotoclubs
Offizielle Gründung eines Fotoclubs
Unterschiede der Begriffe "e.V."
und "Gemeinnützig"
Vereinslokal

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Überlegungen vor der (offiziellen) Gründung eines Clubs

Die Gründung eines Fotoclubs ist eigentlich eine einfache Sache, denn wenn zwei, oder drei Fotobegeisterte sich regelmäßig zum gemeinsamen Hobby "Fotografie" treffen, dann kann man eigentlich schon von einem Fotoclub sprechen.

Es stellt sich aber die Frage ob es eigentlich zwingend notwendig ist einen Fotoclub (im rechtlichen Sinne) zu gründen.
(Beim Registergericht zur Eintragung eines Vereins als
<e.V.>) sind bei der Gründung mindestens 7 Mitglieder erforderlich.
Dies erfordert einen gewissen Verwaltungsaufwand und eine Cluborganisation (jährliche Wahlen von Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer, Jahreshauptversammlung usw.) und man muss aufpassen, dass die Arbeiten für die Organisation nicht überhand nehmen und die Aktivitäten des eigentlichen Hobbys "Fotografie" in den Hintergrund treten.

Meiner Meinung nach ist es vollkommen ausreichend, wenn sich die Fotobegeisterten (sprich Hobbyfotografen) regelmäßig treffen (z.B. reihum bei den einzelnen Teilnehmern zu Hause) und so dem Hobby "Fotografie" frönen.

Auch die Überlegung einem bereits bestehenden Fotoclub beizutreten ist überlegenswert, da man dort bereits eine bestehende Vereinsstruktur vorfindet.


Offizielle Gründung eines Fotoclubs

Erst wenn die Fotogruppe öffentlich auftreten möchte, um z.B. Ausstellungen oder andere Aktionen durchzuführen, oder Unterstützung von Gemeinde- / Stadtverwaltung / Kulturamt usw. möchte, um z.B. Schulräume / Schullabor für die Clubabende zu nutzen, oder gar finanzielle Unterstützung fordert, dann sollte man den Schritt zum "echten" Verein tun.

Ein richtiger Verein ist beim Registergericht der Gemeinde / Stadt im Vereinsregister eingetragen und darf sich an seinen Clubnamen den Zusatz ">e.V. (Eingetragener Verein)<" anhängen.


Vereinslokal

Zu einem echten Fotoclub gehört einfach ein festes Vereinslokal.
Damit ist nicht nur eine Gaststätte gemeint, sondern es kann auch z.B. ein Raum in einem Jugendtreff, in einem vom Kulturamt zur Verfügung gestellten Raum, in der VHS, in einer Schule, in einem Vereinsheim eines anderen Vereins, oder sonst wo sein.

Sollten Sie eine Gaststätte als Vereinslokal in Betracht ziehen, sollten Sie die Überlegung mit einbeziehen, dass der Wirt zwar ein guter Mann sein kann, aber mit Sicherheit nicht davon lebt, dass z.B. acht Fotografen sein Nebenzimmer stundenlang belegen und hinterher hat jeder nur eine Limonade getrunken.
Das geht auf die Dauer bestimmt nicht. Zumindest muss ab und zu mal etwas verzehrt werden und zwei bis dreimal im Jahr sollte der Fotoclub im Lokal eine größere Tafelrunde (mit Ehegatten) veranstalten, damit beim Wirt der Umsatz stimmt. Sonst sind Sie bestimmt von einem Lokal zum anderen auf Wanderschaft.


Bruno Erni

Viel Erfolg bei der Gründung Ihres Fotoclubs wünscht Ihnen der FFC


© 18. Februar 1999 Foto- und Filmclub Ketsch e.V.  Bruno Erni